|
||||||||||
| Home | en français | |||||||||
Zusammensetzung
Die Arbeitsgruppe besteht aus ordentlichen und ausserordentlichen
Mitgliedern.
Als ordentliches Mitglied mit Stimmrecht kann mindestens je ein Repräsentant aller in der Schweiz auf dem Gebiet tätigen Kliniken, Spitäler und Institute aufgenommen werden.
Als ausserordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht können Medizinalpersonen oder Techniker aufgenommen werden, die auf dem Gebiet der Schrittmacherbehandlung und Elektrophysiologie tätig sind, aber nicht einer auf dem Gebiet handelnden Firma angehören. Die Kandidaten beantragen ihre Mitgliedschaft schriftlich mit Unterstützung zweier Mitglieder (Paten) beim Präsidenten oder per Anmeldeformular im Internet, einen Monat vor der Geschäftssitzung. Die Aufnahmegesuche werden vom Vorstand geprüft. Die Aufnahme erfolgt mit
einem Mehr von 2/3 der an der Geschäftssitzung der Arbeitsgruppe anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder.
|
||||||||||
| Arbeitsgruppe Herzschrittmacher und Elektrophysiologie der SGK | ||||||||||